{"id":3193,"date":"2022-09-10T09:30:58","date_gmt":"2022-09-10T06:30:58","guid":{"rendered":"http:\/\/asphalt-beton.com\/?page_id=3193"},"modified":"2022-09-10T09:38:34","modified_gmt":"2022-09-10T06:38:34","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/asphalt-beton.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>AGB Baustoffe (Bauchemie)<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verk\u00e4ufe von Bauchemie und anderen Baustoffen. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht ausdr\u00fccklich auf sie berufen, es sei denn, der K\u00e4ufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers gelten uns gegen\u00fcber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong> Angebot<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein von uns erstelltes Angebot ist f\u00fcr uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. F\u00fcr die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowie die Angabe aller erforderlichen Produkteigenschaften ist allein der K\u00e4ufer verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Lieferung und Abnahme<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des K\u00e4ufers nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert, so tr\u00e4gt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.<\/p>\n<p>Wir sind bem\u00fcht, die vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten oder angegebenen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den K\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde uns die Ausf\u00fchrung \u00fcbernommener Auftr\u00e4ge erschweren oder verz\u00f6gern, sind wir berechtigt, die Lieferung\/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung\/Restlieferung nicht m\u00f6glich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>Wir verf\u00fcgen nicht \u00fcber die M\u00f6glichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Baustoff auf die f\u00fcr den jeweiligen Verwendungszweck gem\u00e4\u00df Regelwerken zul\u00e4ssige maximale Temperatur (z um Beispiel 30 \u00baC oder 25 \u00baC) zu k\u00fchlen, und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperioden, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren, unabh\u00e4ngig davon, ob wir grunds\u00e4tzlich den Baustoff mit Winterzuschlag anbieten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf oder \u00dcbermittlungsfehler haftet der K\u00e4ufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen k\u00f6nnen. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr alle daraus entstehenden Sch\u00e4den ohne R\u00fccksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverz\u00fcglich, z\u00fcgig (bei Beton 1 m\u00b3 in h\u00f6chstens 3 Minuten) und ohne Gefahr f\u00fcr das Fahrzeug erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ist der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne. des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegen\u00fcber als zur Abnahme des Baustoffs und zur Best\u00e4tigung des Empfangs bevollm\u00e4chtigt sowie unser Lieferverzeichnis\/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.<\/p>\n<p>Bei verweigerter, versp\u00e4teter, verz\u00f6gerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der K\u00e4ufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entsch\u00e4digen, es sei denn, die Verweigerung oder Versp\u00e4tung beruht auf Gr\u00fcnden, die wir zu vertreten haben. Mehrere K\u00e4ufer haften als Gesamtschuldner f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Abnahme des Baustoffs und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung f\u00fcr und gegen alle. S\u00e4mtliche K\u00e4ufer bevollm\u00e4chtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erkl\u00e4rungen entgegenzunehmen. Etwaiges F\u00f6rdern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die Vermittlung von F\u00f6rderger\u00e4ten und deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, in dem der Baustoff unsere Anlage verl\u00e4sst. Bei Lieferung au\u00dferhalb des Werkes geht die Gefahr \u00fcber, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, sp\u00e4testens jedoch, sobald es die \u00f6ffentliche Stra\u00dfe verl\u00e4sst, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Gew\u00e4hrleistung\/ Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wir gew\u00e4hrleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vorschriften hergestellt, \u00fcberwacht und geliefert wird und die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs f\u00fcr eine bestimmte Verwendung gew\u00e4hrleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den g\u00fcltigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahr\u00fcbergang obliegt dem K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>Eine Garantie im Sinne des \u00a7 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschlie\u00dflich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der K\u00e4ufer von uns hier\u00fcber eine gesonderte Garantieurkunde erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Hat der K\u00e4ufer den gelieferten Baustoff durch Zus\u00e4tze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung ver\u00e4ndert oder ver\u00e4ndern lassen, besteht kein Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung, es sei denn, der K\u00e4ufer weist nach, dass die Ver\u00e4nderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>Offensichtlich mangelhafter\/falscher Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden.<\/p>\n<p>M\u00e4ngel sind gegen\u00fcber der Betriebsleitung zu r\u00fcgen; erfolgt die R\u00fcge m\u00fcndlich oder fernm\u00fcndlich, bedarf sie schriftlicher Best\u00e4tigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der R\u00fcge nicht befugt. Offensichtliche M\u00e4ngel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu r\u00fcgen; in diesem Falle hat der K\u00e4ufer den Baustoff zwecks Nachpr\u00fcfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe d\u00fcrfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche M\u00e4ngel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB nach Sichtbarwerden unverz\u00fcglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist, zu r\u00fcgen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter R\u00fcge gilt der Baustoff als genehmigt.<\/p>\n<p>Probek\u00f6rper gelten nur dann als Nachweis f\u00fcr die Baustoffeigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsm\u00e4\u00dfig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem K\u00e4ufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschr\u00e4nkt sich die Gew\u00e4hrleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.<\/p>\n<p>Bei berechtigter und fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge kann der K\u00e4ufer zun\u00e4chst M\u00e4ngelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherf\u00fcllung) verlangen. Erst wenn die Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt, kann der K\u00e4ufer Schadensersatz, R\u00fccktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen der Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in F\u00e4llen der einfachen Fahrl\u00e4ssigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im \u00dcbrigen, soweit der Schaden dar\u00fcber hinausgeht, auf die H\u00f6he der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 2,5 Mio. betr\u00e4gt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht. Ziffer 5 Satz 2 gilt entsprechend. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr unsere Baustoffe (Verj\u00e4hrungsfrist nach \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) betr\u00e4gt 5 Jahre seit Ablieferung. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verj\u00e4hren sp\u00e4testens einen Monat nach Zur\u00fcckweisung der M\u00e4ngelr\u00fcge durch uns.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Haftung aus sonstigen Gr\u00fcnden<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sonstige Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen uns, unsere Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erf\u00fcllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer f\u00fcr die Vertragsdurchf\u00fchrung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist.<\/p>\n<p>Dies gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Ersatz von K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den sowie von Sch\u00e4den an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Sicherungsrechte<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, die wir gegen den K\u00e4ufer haben, unser Eigentum. Der K\u00e4ufer darf unseren Baustoff weder verpf\u00e4nden noch sicherungs\u00fcbereignen. Jedoch darf er ihn im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr weiterverkaufen oder -verarbeiten, es sei denn, er h\u00e4tte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer tritt uns zur Sicherung der Erf\u00fcllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch k\u00fcnftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder Verwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen mit allen Nebenrechten in H\u00f6he des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundst\u00fcck oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er daf\u00fcr eine Forderung erwirbt, die auch seine \u00fcbrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Anspr\u00fcche diese Forderung mit allen Nebenrechten in H\u00f6he des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang f\u00fcr seine etwaigen Rechte auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in H\u00f6he unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserkl\u00e4rungen des K\u00e4ufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der K\u00e4ufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur H\u00f6he der Anspr\u00fcche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in H\u00f6he dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Betr\u00e4ge bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpf\u00e4nden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erf\u00fcllung unserer Saldoforderung. Der K\u00e4ufer hat uns von einer Pf\u00e4ndung oder jeder anderen Beeintr\u00e4chtigung unserer Rechte durch Dritte unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu \u00fcbergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.<\/p>\n<p>Der \u201eWert unseres Baustoffs\u201c im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuz\u00fcglich 20 Prozent.<\/p>\n<p>Auf Verlangen des K\u00e4ufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20 Prozent \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Erh\u00f6hen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausf\u00fchrung unsere Selbstkosten, insbesondere f\u00fcr Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekosten, Fracht und\/oder L\u00f6hne, so sind wir ohne R\u00fccksicht auf Angebot und Auftragsbest\u00e4tigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht f\u00fcr Lieferungen an einen anderen als einen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss au\u00dferhalb von Dauerschuldverh\u00e4ltnissen erbracht werden sollen.<\/p>\n<p>Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Mindermengen, nicht normal befahrbare Stra\u00dfen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und f\u00fcr Lieferungen au\u00dferhalb der normalen Gesch\u00e4ftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach der jeweils g\u00fcltigen Preisliste abgerechnet. Etwaige Mehraufwendungen, die durch gesetzliche \u00c4nderungen begr\u00fcndet sind, kann der Verk\u00e4ufer ab Inkrafttreten auf die Einzelpreise umlegen (zum Beispiel Einf\u00fchrung der Maut auf Bundesstra\u00dfen). Auf Verlangen hat der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer die relevanten Preisfaktoren und deren Ver\u00e4nderung nachzuweisen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Versand der Rechnung erfolgt papierlos. Wird die Rechnung auf Antrag des K\u00e4ufers in Papierform auf dem Postweg versandt, behalten wir uns vor, die daf\u00fcr entstandene Postgeb\u00fchren an den K\u00e4ufer weiter zubelasten.<\/p>\n<p>Soweit wir bei von uns an den K\u00e4ufer bzw. die Baustelle gelieferten Baustoffen Skonto gew\u00e4hren, bezieht sich die Skontogew\u00e4hrung nur auf den Warenwert, nicht aber auf den Frachtanteil. Dieser betr\u00e4gt, soweit nicht in der Rechnung ausdr\u00fccklich ausgewiesen, 23 \u20ac netto pro Kubikmeter gelieferten Baustoff.<\/p>\n<p>Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gef\u00e4hrdet wird, zum Beispiel der K\u00e4ufer seine Zahlungen einstellt, \u00fcberschuldet ist, \u00fcber sein Verm\u00f6gen das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des K\u00e4ufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gef\u00e4hrdet wird, so k\u00f6nnen wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit f\u00fcr sie geleistet wird.<\/p>\n<p>Ist der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des HGB, beeinflussen seine M\u00e4ngelr\u00fcgen weder Zahlungspflicht noch F\u00e4lligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend zu machen.<\/p>\n<p>Wechsel und Schecks werden nur nach Ma\u00dfgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.<\/p>\n<p>Die Aufrechnung durch den K\u00e4ufer mit Gegenanspr\u00fcchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegen\u00fcber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher F\u00e4lligkeit gegen solche Anspr\u00fcche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat.<\/p>\n<p>Ist der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erf\u00fcllungsleistung nicht aus, um unsere s\u00e4mtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir \u2013 auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.<\/p>\n<p>Hat uns der Kunde eine Lastschrifterm\u00e4chtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugserm\u00e4chtigungsverfahren erteilt, erfolgt der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SEPA-Verordnung folgende verk\u00fcrzte Vorabinformationsfristen, auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist:<\/p>\n<p>Erst- und einmalige Basislastschrift:<\/p>\n<p>F\u00e4lligkeitstag abzgl. 5 Werktage<\/p>\n<p>Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkehrende Firmenlastschrift:<\/p>\n<p>F\u00e4lligkeitstag abzgl. 1 Werktag<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Baustoff\u00fcberwachung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualit\u00e4ts\u00fcberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unangemeldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Gerichtsstand<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis sowie \u00fcber sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch f\u00fcr Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten im Sinne des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Nichtigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so ber\u00fchrt das die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer willigt ein, dass der Verk\u00e4ufer seine \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten, soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich und im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zul\u00e4ssig, im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erhebt und verarbeitet.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer ist nach Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, vom Verk\u00e4ufer um Auskunftserteilung \u00fcber die gespeicherten Daten zu ersuchen. Nach Art. 17 DSGVO kann der K\u00e4ufer jederzeit gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer die L\u00f6schung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Der K\u00e4ufer ist dar\u00fcber hinaus jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gr\u00fcnden von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen und die Einwilligung mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft abzu\u00e4ndern oder zu widerrufen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Baustoffe (Bauchemie) \u00a0 Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verk\u00e4ufe von Bauchemie und anderen Baustoffen. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht ausdr\u00fccklich auf sie berufen, es sei denn, der K\u00e4ufer ist kein Unternehmer. 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